INSEIGHT MEGAZINE hat das unantastbare und geltende Recht im Bereich Online-Medien auf
Tätigkeiten und das Vertrauen, welches mir und meinem Online-Magazin in den letzten
Jahren entgegen gebracht wurde, vereint, und erklärt hiermit,
dass der für Jedermann frei zugängliche Onlinedienst INSEIGHT MEGAZINE es nicht vorsieht,
Fotorechte an Privatpersonen abzutreten, welche den Bereich der Fotografie von Bands & Artists betreffen.
INSEIGHT MEGAZINE hat schon öfter Anfragen aus dem internationalen Sektor erhalten, aber aus privatrechtlichen Gründen entschieden, dass es INSEIGHT MEGAZINE als „Privatpresse“ nicht zusteht, einen Nebenverdienst als Ausgleich für Ihr/Euer entgegen gebrachtes Vertrauen und Ihre/Eure Kooperation in Anspruch zu nehmen!
Eine Kooperation zwischen seriösen Printmedien und uns kommt auch nur ausdrücklich dann zustande, wenn dies Plattenfirma & Management der betreffenden Band oder des betreffenden Artist es ausdrücklich schriftlich genehmigen!
Und worum INSEIGHT MEGAZINE Plattenfirmen & Band-Managements außerdem bitten
möchten...
INSEIGHT MEGAZINE besitzt eine forcierte und zielgerichtete Berichterstattung und ist in fairer Weise
darum bemüht, allen Bands & Artists die annähernd gleiche Aufmerksamkeit
zuteil werden zu lassen. Wir können allerdings den entscheidenden Vorteil
gegenüber vielen anderen Online-Magazinen und Plattformen bieten, dass
INSEIGHT MEGAZINE flexibel, direkt und unkompliziert darüber entscheiden kann, wie viel
Kapazität, Aufmerksamkeit & Zeit für die Berichterstattung jeweils aufgewendet wird.
Aber ohne vorurteilsfreie Kooperationsbereitschaft Ihrerseits sind uns als Privatpresse weitgehend die Hände gebunden. Mit Ihren finnischen Kollegen & Cooperationspartnern von Universal, EMI, SONY BMG etc. haben wir bis jetzt ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht und hoffen auch in Zukunft auf eine reibungslose Zusammenarbeit auf beiden Seiten!
Vielen Dank für Ihre/Eure Aufmerksamkeit!
INSEIGHT MEGAZINE